Allgemeine Geschäftsbedingungen SOLIDAS Voice

§ 1 Geltungsbereich und Änderungen
1) Die SOLIDAS Media GmbH, Hentigstr. 7, 10318 Berlin (HRB 107505 B) bietet auf Basis dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sogenannte „Voice over IP Telefonie“ (VoIP) und virtuelle Telefonanlagen (vTK) und Telefonie-Hardware unter der Bezeichnung „SOLIDAS Voice“ (nachfolgend nur „SOLIDAS Voice“ genannt) ausschließlich gegenüber Geschäftskunden (b2b - Unternehmer i.S.d. § 14 Abs. 1 BGB), jedoch nur an Endabnehmer an (nachfolgend nur „Kunde“ genannt).

2) SOLIDAS Voice ist zur Änderung der vorliegenden AGB berechtigt. Änderungen dürfen nur aus besonderen Gründen erfolgen, insbesondere aufgrund neuer technischer Entwicklungen, Änderungen der Rechtsprechung, Gesetzesänderungen oder ähnlicher Gründe. Führt die Änderung zu einer Schlechterstellung des Kunden, teilt SOLIDAS Voice die Änderung dem Kunden spätestens acht Kalenderwochen vor deren Inkrafttreten mit. Der Kunde kann mit einer Frist von sechs Kalenderwochen nach Zugang der Mitteilung den Änderungen widersprechen, ansonsten gilt die Änderung als genehmigt, worauf in der Änderungsmitteilung gesondert hingewiesen wird.


§ 2 Angebot und Vertragsschluss
1) Alle Angebote von SOLIDAS Voice sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet sind oder eine bestimmte Annahmefrist enthalten. Bestellungen oder Aufträge kann SOLIDAS Voice innerhalb von zehn Werktagen nach Zugang annehmen.

2) Der Inhalt der Vertragsbeziehung richtet sich ausschließlich nach den vorliegenden AGB, der jeweiligen Produktbeschreibung, der Preisliste und des Kundenauftrags (insgesamt „Vertragswerk“). Diese sind Bestandteil aller Verträge, die SOLIDAS Voice mit den Kunden über die angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Kunden, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden. Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn SOLIDAS Voice ihrer Geltung im Einzelfall nicht gesondert widerspricht.

3) Das Vertragswerk gibt alle Abreden zwischen SOLIDAS Voice und dem Kunden zum Vertragsgegenstand vollständig wieder. Mündliche Zusagen von SOLIDAS Voice vor Abschluss dieses Vertrages sind rechtlich unverbindlich, sie werden durch den schriftlichen Vertrag ersetzt, sofern sich nicht jeweils ausdrücklich aus ihnen ergibt, dass sie verbindlich fortgelten.

4) Ergänzungen und Abänderungen der getroffenen Vereinbarungen einschließlich dieser AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mit Ausnahme von Geschäftsführern oder Prokuristen sind die Mitarbeiter von SOLIDAS Voice nicht berechtigt, hiervon abweichende mündliche Abreden zu treffen. Zur Wahrung der Schriftform genügt die telekommunikative Übermittlung, insbesondere per Telefax oder per E-Mail, sofern das Original der Erklärung unverzüglich übermittelt wird.

5) Angaben von SOLIDAS Voice zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (zB. technische Daten, Verfügbarkeit) sowie die Darstellungen desselben (zB. Zeichnungen und Abbildungen) sind nur annähernd maßgeblich, soweit nicht die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck eine genaue Übereinstimmung voraussetzt. Sie sind keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale, sondern Beschreibungen oder Kennzeichnungen der Lieferung oder Leistung. Handels- und branchenübliche Abweichungen und Abweichungen, die aufgrund rechtlicher Vorschriften erfolgen oder technische Verbesserungen darstellen, sowie die Ersetzung von Bauteilen durch gleichwertige Teile sind zulässig, soweit sie die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck nicht beeinträchtigen.

6) SOLIDAS Voice behält sich das Eigentum und / oder Urheberrecht an allen von ihr abgegebenen Angeboten und Kostenvoranschlägen, sowie dem Kunden zur Verfügung gestellten Zeichnungen, Abbildungen, Berechnungen, Prospekten, Katalogen, Modellen und anderen Unterlagen und Hilfsmitteln vor. Der Kunde darf diese Gegenstände ohne ausdrückliche Zustimmung von SOLIDAS Voice weder als solche, noch inhaltlich Dritten zugänglich machen, sie bekannt geben, selbst oder durch Dritte nutzen oder vervielfältigen. Er hat auf Verlangen von SOLIDAS Voice diese Gegenstände vollständig zurückzugeben und eventuell gefertigte Kopien zu vernichten, wenn sie von ihm im ordnungsgemäßen Geschäftsgang nicht mehr benötigt werden oder wenn Verhandlungen nicht zum Abschluss eines Vertrages führen. Ausgenommen hiervon ist die Speicherung elektronisch zur Verfügung gestellter Daten zum Zwecke üblicher Datensicherung.


§ 3 Leistungen
1) SOLIDAS Voice stellt dem Kunden VoIP-Telefonie zur Verfügung. Vermittelt werden alle Telefongespräche in das weltweite Fest- und Mobilfunknetz. Für nicht aufgeführte Verbindungen ist SOLIDAS Voice berechtigt, ein erhöhtes Entgelt von bis zu 10,00 € pro Minute zu berechnen. SOLIDAS Voice stellt dem Kunden deutsche und internationale Ortsnetzrufnummern, standortunabhängige deutsche Rufnummern sowie Servicerufnummern zur Verfügung. Die Ortsnetzrufnummern unterstützen die Notruffunktionalität. Die Notruffunktionalität ist im Vergleich zu einem Festnetzanschluss bzw. Mobilfunkanschluss eingeschränkt. SOLIDAS Voice erstellt dem Kunden auf Wunsch individuelle Produkte und Produktkombinationen.

2) VoIP-Telefonie ermöglicht dem Kunden, sich über einen geeigneten Internetzugang über das Session Initiation Protocol (SIP) mit dem SOLIDAS Voice SIP-Server zu verbinden. Der SIP-Server weist eine über 365 Tage im Jahr gemittelte Mindestverfügbarkeit von 98% auf. Der SIP-Server gilt als verfügbar, wenn der Kunde eine Verbindung zum Server aufbauen kann. Wartungs-, Installations- und Umbauzeiten sind explizit von der Berechnung der SIP-Serververfügbarkeit ausgeschlossen. Durch die technischen Gegebenheiten anderer Telekommunikationsnetze, der vom Kunden eingesetzten Internetanbindung sowie seiner sonstigen Hard- und Software können Übertragungsqualität und Verfügbarkeit eingeschränkt sein. Diese können möglicherweise zu Einschränkungen führen, die nicht im Einflussbereich von SOLIDAS Voice liegen. Diese Einschränkungen hat SOLIDAS Voice nicht zu vertreten.

3) Premiumdienste (0900, Auskunftsdienste) sind über das Netz der SOLIDAS Voice nur mit besonderer Vereinbarung erreichbar.

4) Über das Netz der SOLIDAS Voice ist es möglich, Faxe zu senden und zu empfangen. Hierzu unterstützt SOLIDAS Voice T.38, das derzeit zuverlässigste Protokoll zur Übermittlung von Faxen über das Internet. Die Verwendung des Protokolls setzt jedoch voraus, dass alle beteiligten Kommunikationskomponenten T.38 unterstützen.

5) Der Kunde hat die Möglichkeit, seine bei anderen Providern bestehenden Rufnummern beizubehalten. Der Kunde hat auch die Möglichkeit, seine Rufnummer von SOLIDAS Voice auf einen anderen Provider zu übertragen. SOLIDAS Voice erhebt jeweils pro Portierungsauftrag eine einmalige Bearbeitungsgebühr.


§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
1) Die Vertragslaufzeit ergibt sich vorrangig aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, ansonsten hat der Vertrag eine Mindestlaufzeit von 24 Monaten. Soweit nichts anders vereinbart ist, kann der Vertrag mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden, andernfalls verlängert sich der Vertrag automatisch um 12 Monate.

2) Kündigungen bedürfen der Schriftform. Zur Wahrung der Schriftform genügt die elektronische Übermittlung vorab (zB Telefax, E-Mail), sofern das Original der Kündigung unverzüglich übermittelt wird.

3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Ein außerordentliches Kündigungsrecht aus wichtigem Grund besteht insbesondere, wenn eine Partei schuldhaft gegen seine Pflichten aus dem Vertragsverhältnis verstößt und es der jeweils anderen Partei nicht zugemutet werden kann, den Ablauf der Kündigungsfrist abzuwarten.

4) Ein wichtiger Grund liegt unter anderem dann vor, wenn der Kunde sich unter falschem Namen oder falscher Identität bei SOLIDAS Voice registriert, die VoIP-Telefonie oder die ihm zugewiesene Rufnummer missbräuchlich einsetzt, Zahlungen trotz Mahnung und ggf. Sperrung schuldig bleibt oder wenn über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder der Kunde einen Antrag auf Insolvenzeröffnung stellt, und nicht innerhalb von drei Monaten zurückgenommen worden ist.


§ 5 Pflichten des Kunden
1) Der Kunde hat geeignete Sicherungsmaßnahmen gegen die ungewollte und missbräuchliche Nutzung seines SOLIDAS Voice Anschlusses durch Dritte zu treffen.

2) Der Kunde verpflichtet sich, Zugangsdaten vertraulich und sicher zu verwahren und nicht Dritten mitzuteilen.

3) SOLIDAS Voice wickelt die laufende Kundenkommunikation ausschließlich elektronisch ab. Der Kunde verpflichtet sich, bei der Registrierung eine eigene gültige E-Mail-Adresse anzugeben, diese regelmäßig abzurufen sowie SOLIDAS Voice über etwaige Änderungen seiner E-Mail-Adresse unverzüglich zu informieren.

4) Sollten sich vertragsrelevante Änderungen ergeben, so ist SOLIDAS Voice hierüber unverzüglich zu informieren. Diese Meldepflicht betrifft insbesondere Wohnortwechsel oder eine neue Bankverbindung.

5) Der Kunde ist verpflichtet, seine exakte Adresse („Stammadresse“) zu nennen, um die Standorterkennung bei der Anwahl von Notrufnummern sicherzustellen. Wählt der Kunde von einem anderen Standort eine Notrufnummer (sog. Nomadismus), so wird die Standorterkennung nicht gewährleistet. Der Notrufzentrale muss der Standort mitgeteilt werden.

6) Der Kunde ist verpflichtet, die von SOLIDAS Voice angebotenen Telekommunikationsdienstleistungen nicht zu Zwecken zu missbrauchen, die den gesetzlichen Bestimmungen oder Verordnungen des jeweiligen Landes oder den vorliegenden Bestimmungen widersprechen. Insbesondere dürfen keine gesetzlich verbotenen, unaufgeforderten Informationen übermittelt werden, wie z.B. unerwünschte und unverlangte Werbung per E-Mail, Fax, Telefon oder SMS ebenso wenig wie nicht gesetzeskonforme Einwahlprogramme; darf keine rechtswidrige Kontaktaufnahme durch Telekommunikationsmittel i.S.v. § 238 StGB erfolgen; dürfen keine Informationen mit rechts- oder sittenwidrigen Inhalten nach Maßgabe des StGB übermittelt oder nicht auf solche Informationen hingewiesen werden.

7) Der Kunde verpflichtet sich, keine Einrichtungen oder Anwendungen zu benutzen, die zu Veränderungen an der physikalischen oder logischen Struktur des von SOLIDAS Voice zur Verfügung gestellten Netzes führen können.

8) Der Kunde wird die Leistungen nicht an Dritte ohne vorherige schriftliche Zustimmung von SOLIDAS Voice weiterverkaufen („Reselling“). Dritte im Sinne dieser Regelung sind auch mit dem Kunden i.S.v. § 15 ff. Aktiengesetz verbundene Unternehmen.

9) Der Kunde wird keine Verbindungen zu geographischen Ortsrufnummern aufbauen, die einem anderen Zweck dienen als dem Aufbau von direkten Sprach- oder Faxverbindungen zu anderen Teilnehmern, insbesondere keine Verbindungen, bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung von der Dauer der Verbindung abhängige Vermögensvorteile erhalten soll. Hierzu gehören insbesondere Rufnummern, die durch Computer zur Übermittlung von Daten oder Sprache genutzt werden, Werbehotlines sowie Chat-Dienste.

10) Der Kunde muss während der Installation oder Wiederherstellung des Teilnehmeranschlusses einschließlich eventueller Anbindungsleistungen dem Techniker Zugang zu den installationsrelevanten Räumlichkeiten und technischen Einrichtungen gewähren. Soweit der Kunde einen vereinbarten Technikertermin oder den Termin für die Anbindungsleistungen nicht einhält, werden dem Kunden die entstandenen Aufwendungen der zusätzlichen Anfahrt in Höhe von pauschal 85,00 € (zzgl. USt) in Rechnung gestellt.

11) Der Kunde stimmt zu, dass SOLIDAS Voice zur Vertragserfüllung jederzeit Dritte einsetzen darf. Der Kunde erklärt sich insbesondere damit einverstanden, dass seine Rufnummer gegebenenfalls an einen anderen als im Zeitpunkt des Vertragsschlusses verwendeten Netzbetreiber übertragen wird.

12) Der Kunde stellt SOLIDAS Voice von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die diese aufgrund einer vertrags-, sitten- oder rechtswidrigen und schuldhaften Nutzung der SOLIDAS Voice Leistungen durch den Kunden gegen SOLIDAS Voice geltend machen. Dasselbe gilt für die Kosten einer in diesem Zusammenhang erforderlichen Rechtsverteidigung von SOLIDAS Voice.

13) Der Kunde verpflichtet sich, bei Anrufen über VoIP keine Rufnummern zu übermitteln, die ihm nicht zur Nutzung zugeteilt wurden.

14) Der Kunde wird alle vertraglichen Mitbenutzer des SOLIDAS Voice Telefonie-Anschlusses und künftige Mitbenutzer unverzüglich darüber informieren, dass ihm im Rahmen der Rechnungsstellung die Verbindungsdaten des VoIP Anschlusses (EVN) bekannt gegeben werden.

15) Der Kunde erkennt an, dass SOLIDAS Voice eine inhaltliche Kontrolle über die Daten, die über das Netz transportiert werden, nicht ausüben kann. SOLIDAS Voice haftet daher nicht für den Inhalt von Daten, weder für Daten, die von Kunden versendet werden, noch für Daten, die von Dritten versendet werden. Der Kunde hat selbst entsprechende Schutzmaßnahmen für seine Hardware zu ergreifen.


§ 6 Preise und Zahlung
1) Die Preise gelten für den in den Auftragsbestätigungen aufgeführten Leistungs- und Lieferungsumfang. Mehr- oder Sonderleistungen werden gesondert berechnet. Die Preise verstehen sich in EURO ab Sitz SOLIDAS Media GmbH zuzüglich Verpackung, der gesetzlichen Mehrwertsteuer, bei Exportlieferungen Zoll sowie Gebühren und anderer öffentlicher Abgaben.

2) Soweit den vereinbarten Preisen die Listenpreise der SOLIDAS Voice zugrunde liegen und die Lieferung erst mehr als vier Monate nach Vertragsschluss erfolgen soll, gelten die bei Lieferung gültigen Listenpreise der SOLIDAS Voice (jeweils abzüglich eines vereinbarten prozentualen oder festen Rabatts).

3) Rechnungsbeträge sind innerhalb von vierzehn Tagen ohne jeden Abzug zu bezahlen, sofern nicht etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Maßgebend für das Datum der Zahlung ist die Wertstellung auf dem Konto der SOLIDAS Media GmbH. Die Zahlung per Scheck ist ausgeschlossen, sofern sie nicht im Einzelfall gesondert vereinbart wird.

4) Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Kunden oder die Zurückbehaltung von Zahlungen wegen solcher Ansprüche ist nur zulässig, soweit die Gegenansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5) SOLIDAS Voice ist berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen nur gegen Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auszuführen oder zu erbringen, wenn ihm nach Abschluss des Vertrages Umstände bekannt werden, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden wesentlich zu mindern geeignet sind und durch welche die Bezahlung der offenen Forderungen des SOLIDAS Voices durch den Kunden aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis (einschließlich aus anderen Einzelaufträgen, für die derselbe Rahmenvertrag gilt) gefährdet wird.


§ 7 Sperrung des Anschlusses
1) Ist der Kunde seit mindestens 14 Tagen und mit mindestens 50€ im Zahlungsverzug oder nutzt der Kunde die zur Verfügung gestellten Leistungen missbräuchlich, ist SOLIDAS Voice gemäß §45k TKG (Telekommunikationsgesetz) berechtigt den Anschluss zu sperren. Der Kunde kann über diesen Anschluss dann keine Gesprächsverbindungen mehr aufbauen bzw. keine Daten mehr übertragen.

2) Für die Sperrung und ggf. spätere Freischaltung des Anschlusses erhebt SOLIDAS Voice jeweils einen Schadenersatz von 50,00€. Der Kunde ist berechtigt einen geringeren Schaden nachzuweisen, ebenso ist SOLIDAS Voice berechtigt, einen höheren Schaden geltend zu machen.

3) Der Fortbestand des Vertragsverhältnisses bleibt von einer Sperrung unberührt. Der Kunde ist auch während der Sperrung zur weiteren Zahlung der fortlaufenden Entgelte verpflichtet. SOLIDAS Voice behält sich die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges vor.


§ 8 Lieferung und Lieferzeit
1) Lieferungen erfolgen ab dem Sitz der SOLIDAS Media GmbH.

2) Von SOLIDAS Voice in Aussicht gestellte Fristen und Termine für Lieferungen und Leistungen gelten stets nur annähernd, es sei denn, dass ausdrücklich eine feste Frist oder ein fester Termin zugesagt oder vereinbart ist. Sofern Versendung vereinbart wurde, beziehen sich Lieferfristen und Liefertermine auf den Zeitpunkt der Übergabe an den Spediteur, Frachtführer oder sonst mit dem Transport beauftragten Dritten.

3) SOLIDAS Voice kann – unbeschadet seiner Rechte aus Verzug des Kunden – vom Kunden eine Verlängerung von Liefer- und Leistungsfristen oder eine Verschiebung von Liefer- und Leistungsterminen um den Zeitraum verlangen, in dem der Kunden seinen vertraglichen Verpflichtungen dem SOLIDAS Voice gegenüber nicht nachkommt.

4) SOLIDAS Voice haftet nicht für Unmöglichkeit der Lieferung oder für Lieferverzögerungen, soweit diese durch höhere Gewalt oder sonstige, zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses nicht vorhersehbare Ereignisse (zB. Betriebsstörungen aller Art, Schwierigkeiten in der Material- oder Energiebeschaffung, Transportverzögerungen, Streiks, rechtmäßige Aussperrungen, Mangel an Arbeitskräften, Energie oder Rohstoffen, Schwierigkeiten bei der Beschaffung von notwendigen behördlichen Genehmigungen, behördliche Maßnahmen oder die ausbleibende, nicht richtige oder nicht rechtzeitige Belieferung durch Lieferanten) verursacht worden sind, die die SOLIDAS Voice nicht zu vertreten hat. Sofern solche Ereignisse der SOLIDAS Voice die Lieferung oder Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen und die Behinderung nicht nur von vorübergehender Dauer ist, ist die SOLIDAS Voice zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Bei Hindernissen vorübergehender Dauer verlängern sich die Liefer- oder Leistungsfristen oder verschieben sich die Liefer- oder Leistungstermine um den Zeitraum der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlauffrist. Soweit dem Kunden infolge der Verzögerung die Abnahme der Lieferung oder Leistung nicht zuzumuten ist, kann er durch unverzügliche schriftliche Erklärung gegenüber dem SOLIDAS Voice vom Vertrag zurücktreten.

5) SOLIDAS Voice ist nur zu Teillieferungen berechtigt, wenn
• die Teillieferung für den Kunden im Rahmen des vertraglichen Bestimmungszwecks verwendbar ist,
• die Lieferung der restlichen bestellten Ware sichergestellt ist und
• dem Kunden hierdurch kein erheblicher Mehraufwand oder zusätzliche Kosten entstehen (es sei denn, SOLIDAS Voice erklärt sich zur Übernahme dieser Kosten bereit).

6) Kommt SOLIDAS Voice mit einer Lieferung oder Leistung in Verzug oder wird ihm eine Lieferung oder Leistung, gleich aus welchem Grunde, unmöglich, so ist die Haftung von SOLIDAS Voice auf Schadensersatz nach Maßgabe des § 11 dieser AGB beschränkt.


§ 9 Erfüllungsort, Versand, Verpackung, Gefahrübergang, Abnahme
1) Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der SOLIDAS Media GmbH, soweit nichts anderes bestimmt ist. Schuldet SOLIDAS Voice auch die Installation, ist Erfüllungsort der Ort, an dem die Installation zu erfolgen hat.

2) Die Versandart und die Verpackung unterstehen dem pflichtgemäßen Ermessen der SOLIDAS Voice.

3) Die Gefahr geht spätestens mit der Übergabe des Liefergegenstandes (wobei der Beginn des Verladevorgangs maßgeblich ist) an den Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Dritten auf den Kunden über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder die SOLIDAS Voice noch andere Leistungen (zB. Versand oder Installation) übernommen hat. Verzögert sich der Versand oder die Übergabe infolge eines Umstandes, dessen Ursache beim Kunden liegt, geht die Gefahr von dem Tag an auf den Kunden über, an dem der Liefergegenstand versandbereit ist und der SOLIDAS Voice dies dem Kunden angezeigt hat. Lagerkosten nach Gefahrübergang trägt der Kunde.

4) Die Sendung wird von SOLIDAS Voice nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auf dessen Kosten gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden oder sonstige versicherbare Risiken versichert.


§ 10 Gewährleistung, Sachmängel
1) Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Lieferung oder, soweit eine Abnahme erforderlich ist, ab der Abnahme. Diese Frist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen der SOLIDAS Voice oder seiner Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den gesetzlichen Vorschriften verjähren.

2) Bei Sachmängeln der gelieferten Gegenstände ist der SOLIDAS Voice nach seiner innerhalb angemessener Frist zu treffenden Wahl zunächst zur Nachbesserung oder Ersatzlieferung verpflichtet und berechtigt. Im Falle des Fehlschlagens, dh. der Unmöglichkeit, Unzumutbarkeit, Verweigerung oder unangemessenen Verzögerung der Nachbesserung oder Ersatzlieferung, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis angemessen mindern.

3) Bei Mängeln von Bauteilen anderer Hersteller, die der SOLIDAS Voice aus lizenzrechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht beseitigen kann, wird der SOLIDAS Voice nach seiner Wahl seine Gewährleistungsansprüche gegen die Hersteller und Lieferanten für Rechnung des Kunden geltend machen oder an den Kunden abtreten. Gewährleistungsansprüche gegen die SOLIDAS Voice bestehen bei derartigen Mängeln unter den sonstigen Voraussetzungen und nach Maßgabe dieser Allgemeinen Lieferbedingungen nur, wenn die gerichtliche Durchsetzung der vorstehend genannten Ansprüche gegen den Hersteller und Lieferanten erfolglos war oder, beispielsweise aufgrund einer Insolvenz, aussichtslos ist. Während der Dauer des Rechtsstreits ist die Verjährung der betreffenden Gewährleistungsansprüche des Kunden gegen die SOLIDAS Voice gehemmt.

4) Die Gewährleistung entfällt, wenn der Kunden ohne Zustimmung der SOLIDAS Voice den Liefergegenstand ändert oder durch Dritte ändern lässt und die Mängelbeseitigung hierdurch unmöglich oder unzumutbar erschwert wird. In jedem Fall hat der Kunde die durch die Änderung entstehenden Mehrkosten der Mängelbeseitigung zu tragen.

5) Eine im Einzelfall mit dem Kunden vereinbarte Lieferung gebrauchter Gegenstände erfolgt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für Sachmängel.


§ 11 Haftung auf Schadensersatz wegen Verschuldens
1) Die Haftung von SOLIDAS Voice auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere aus Unmöglichkeit, Verzug, mangelhafter oder falscher Lieferung, Vertragsverletzung, Verletzung von Pflichten bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung ist, soweit es dabei jeweils auf ein Verschulden ankommt, nach Maßgabe der nachfolgenden Regelung eingeschränkt.

2) SOLIDAS Voice haftet nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit seiner Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen, soweit es sich nicht um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt. Vertragswesentlich sind die Verpflichtung zur rechtzeitigen Lieferung und Installation des Liefergegenstands, dessen Freiheit von Rechtsmängeln sowie solchen Sachmängeln, die seine Funktionsfähigkeit oder Gebrauchstauglichkeit mehr als nur unerheblich beeinträchtigen, sowie Beratungs-, Schutz- und Obhutspflichten, die dem Kunden die vertragsgemäße Verwendung des Liefergegenstands ermöglichen sollen oder den Schutz von Leib oder Leben von Personal des Kunden oder den Schutz von dessen Eigentum vor erheblichen Schäden bezwecken.

3) Soweit der SOLIDAS Voice gemäß vorstehend Abs. 2 dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die der SOLIDAS Voice bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder die er bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen. Die Haftung für mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Mängeln des Liefergegenstands sind, ist ausgeschossen.

4) Im Falle einer Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist die Ersatzpflicht der SOLIDAS Voice für Sachschäden und daraus resultierende weitere Vermögensschäden auf einen Betrag von 50.000,- € je Schadens fallbeschränkt, auch wenn es sich um eine Verletzung vertragswesentlicher Pflichten handelt.

5) Die vorstehenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten in gleichem Umfang zugunsten der Organe, gesetzlichen Vertreter, Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen der SOLIDAS Voice.

6) Soweit SOLIDAS Voice technische Auskünfte gibt oder beratend tätig wird und diese Auskünfte oder Beratung nicht zu dem von ihm geschuldeten, vertraglich vereinbarten Leistungsumfang gehören, geschieht dies unentgeltlich und unter Ausschluss jeglicher Haftung.

7) Die Einschränkungen der vorliegenden Regelung gelten nicht für die Haftung des SOLIDAS Voice wegen vorsätzlichen Verhaltens, für garantierte Beschaffenheitsmerkmale, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder nach dem Produkthaftungsgesetz.


§ 12 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung aller offenen Rechnungen verbleibt gelieferte Hardware im Eigentum der SOLIDAS Media GmbH. Sofern keine anderen Regelungen vereinbart wurden, liegt die Kostenübernahme für Rücksendungen in der Pflicht des Kunden.


§ 13 Softwarelizenzen
1) Sofern der Kunde für die Vertragslaufzeit von SOLIDAS Voice eine Software überlassen bekommt, handelt es sich um ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung (Lizenz). Der Begriff „Software“ umfasst die Originalsoftware, alle Kopien (Vervielfältigungen) sowie einzelne Teile der Software selbst dann, wenn diese mit anderer Software verbunden ist. Eine Software besteht aus maschinenlesbaren Anweisungen, ggf. multimedialen Inhalten und zugehörigen Lizenzmaterialien. Bei Mehrfachlizenzen der Software gelten die nachfolgenden Nutzungsbedingungen für jede einzelne dieser Lizenzen. Im Übrigen gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller.

2) Die Nutzung der Software ist gleichzeitig nur auf einem (1) Computer erlaubt. Eine Nutzung der Software liegt bereits vor, wenn sich die Software im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium des Computers befindet. Liegt die Software lediglich zum Zwecke der Verteilung oder Dateiablage auf einem Netzwerkserver, so gilt sie als nicht genutzt.

3) Der Kunde hat sicherzustellen, dass jeder Nutzer der Software diese Lizenzvereinbarung einhält.

4) Der Kunde erhält das Recht, Datensicherung nach dem Stand der Technik durchzuführen und hierfür die notwendigen Sicherungskopien der Software zu erstellen. Sofern das Handbuch in digitaler Form vorliegt, darf es auf Papierausgedruckt werden. Urheberrechtsvermerke dürfen dabei weder verändert noch entfernt werden.

5) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software in anderer Weise als beschrieben zu nutzen, zu kopieren, zu bearbeiten und/oder zu übertragen. Insbesondere darf er diese nicht in eine andere Ausdrucksform umwandeln (Reverse-engineering) oder in anderer Weise übersetzen.

6) Der Kunde ist nicht berechtigt die Software zu vermieten, zu verleasen oder Unterlizenzen zu vergeben.

7) Soweit das Nutzungsrecht wegen Kündigung endet oder ein zeitlich beschränktes Nutzungsrecht abgelaufen ist, hat der Kunde alle Datenträger mit dieser Software und eventuellen Kopien, sowie alle schriftlichen Dokumentationen und Werbehilfen an SOLIDAS Voice zurückzugeben. Soweit der Kunde nicht gesetzlich zur längeren Aufbewahrung verpflichtet ist, hat er alle gespeicherte Software von seinem Computer zu löschen. Weitere vertragliche Nebenpflichten des Kunden gegenüber SOLIDAS Voice bestehen über eine eventuelle Kündigung oder eine Beendigung des Vertrags fort.

8) Wird die vertragsgemäße Nutzung durch Rechte Dritter beeinträchtigt, so hat SOLIDAS Voice in einem für den Kunden zumutbaren Umfang das Recht, nach ihrer Wahl und auf Kundenkosten Lizenzen zu erwerben, die Software zu ändern bzw. ganz oder teilweise gegen gleichwertige Software auszutauschen.


§ 14 Datenschutz
1) Vertragsdaten:
Die SOLIDAS Voice erhebt Daten ohne weitergehende Einwilligung nur soweit dies zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages bzw. zur Rechnungsstellung notwendig sind.

2) Dienstleistungsdaten:
Die SOLIDAS Media GmbH erhebt, verarbeitet und speichert die Daten, die der Kunde selbst speichert, wenn er die Dienste nutzt. Davon sind auch Sicherheitskopien umfasst.

3) Verkehrsdaten:
Durch Nutzung der Dienste übermittelt das Gerät, mit dem der Kunde die Verbindung zum Server herstellt, automatisch Daten der Verbindung an die Server der SOLIDAS Voice. Diese Verkehrsdaten enthalten z. B. die IP-Adresse des Gerätes, mit dem der Kunde auf den Dienst zugreift, die Art des Gerätes, mit dem er zugreift sowie Datum und Zeitangaben und Einzelverbindungsangaben (Rufnummern). Verkehrsdaten werden spätestens 6 Monate nach Rechnungsversandt gelöscht, sofern der Kunde der Rechnung nicht widersprochen hat. Im Falle eines Rechnungswiderspruchs darf SOLIDAS Voice die Daten bis zur abschließenden Klärung speichern.

4) Cookies:
SOLIDAS Voice verwendet Cookies, um eine schnellere und komfortablere Nutzung ihrer Website zu ermöglichen. Cookies werden an das Gerät gesendet, mit dem der Kunde auf die Webseite oder die Dienste zugreift. Der Kunde kann seinen Browser so einstellen, dass ihn sein Browser vor dem Setzen von Cookies informiert oder das Setzen von Cookies blockiert. Unter Umständen sind dann bestimmte Funktionen nicht nutzbar.


§ 15 Schlussbestimmungen
1) Gerichtstand für sämtliche Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz der SOLIDAS Media GmbH.

2) Die Beziehungen zwischen der SOLIDAS Voice und dem Kunden unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (CISG) gilt nicht.

3) Soweit der Vertrag oder diese AGB Regelungslücken enthalten, gelten zur Ausfüllung dieser Lücken diejenigen rechtlich wirksamen Regelungen als vereinbart, welche die Vertragspartner nach den wirtschaftlichen Zielsetzungen des Vertrages und dem Zweck dieser Allgemeinen Lieferbedingungen vereinbart hätten, wenn sie die Regelungslücke gekannt hätten.

4) Solidas Voice weist den Kunden darauf hin, der dies zur Kenntnis nimmt, dass die SOLIDAS Voice Daten aus dem Vertragsverhältnis nach § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) zum Zwecke der Datenverarbeitung speichert und sich das Recht vorbehält, die Daten, soweit für die Vertragserfüllung erforderlich, Dritten (zB. Versicherungen) zu übermitteln.

#Berlin, 01.08.2016


AGB als PDF Datei